6. Juli 2013

Fehlbildungs-Ultraschall ist jetzt Leistung der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge

Sehr geehrte Patientinnen, seit dem 1.7.2013 ist ein Organscreening im zweiten Schwangerschaftsdrittel vorgesehen, das von spezialisierten Ärzten durchgeführt wird (wie in unserer Praxis). Hierbei werden die Körperstrukturen des Kindes und die inneren Organe viel genauer untersucht, als es bisher vorgesehen war.
Wir freuen uns sehr, dass der Berufsverband der Frauenärzte mit den gesetzlichen Krankenkassen eine direkte Abrechnungsmöglichkeit gefunden hat. Als erste Region in Deutschland brauchen Sie nicht mehr in Vorkasse zu treten, sondern wir rechnen direkt und unbürokratisch über die Kassenärztliche Vereinigung ab. So können jetzt alle Schwangeren von der neuen Regelung sofort profitieren.