30. November 2021

Öffentliche Anordnung für Begleitpersonen

Sehr geehrte Patientinnen,

es dürfen ab dem 24.11.2021 auf Grund öffentlicher Anordnung keine Begleitpersonen in die Praxis.

Die einzige Ausnahme ist die Begleitung von Schwangeren bei Vorlage eines  2G+ Nachweises, d.h. Genesen/Geimpft plus zusätzlicher tagesaktueller negativer Corona-Test!

 

Ihr Praxisteam