Pflicht zum elektronischen Kassenrezept ab 1.1.2024

Sehr geehrte Patientinnen,

ab dem 1.1.2024 müssen Verordnungen auf dem „rosanen“ Kassenrezept als elektronisches Rezept ohne Papierausdruck an die Apotheken von den Praxen übermittelt werden.

Dazu muss Ihre Versicherungskarte weiterhin einmal im Quartal in der Praxis eingelesen werden. Erst dann ist es möglich ein Kassenrezept elektronisch an die Apotheken zu übermitteln, wo Sie es deutschlandweit nach Vorlage Ihrer Versicherungskarte einlösen können.

Bitte beachten Sie dies insbesondere bei den Rezeptvorbestellungen von Kassenrezepten über unser Rezepttelefon. Eine Freigabe und Übermittlung an die Apotheken erfolgt erst nach Einlesen Ihrer Versicherungskarte in unserer Praxis.

„Blaue“ Privatrezepte müssen weiterhin in Papierform ausgedruckt und in der Apotheke vorgelegt werden. Das Einlesen der Versicherungskarte in der Praxis im entsprechenden Quartal ist auch hierzu notwendig.

Ihr Praxisteam