NIPT ab 1.7.2022 in der Regel Kassenleistung

Sehr geehrte Patientinnen,

zum 1.7.2022 wird der Bluttest auf Erbgutstörungen des Kindes, der sogenannte Nicht-Invasive Pränataltest (NIPT), in der Regel zur Krankenkassenleistung.

Der NIPT kann ab etwa der 11. Schwangerschaftswoche per mütterlicher Blutanalyse mit 99%iger Sicherheit ein Down-Syndrom (Trisomie 21) und zusätzlich die Trisomien 18 und 13 des ungeborenen Kindes ausschließen.

Da der NIPT keine Routineuntersuchung ist, übernehmen die Krankenkassen die Laborkosten in der Regel nur dann, wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder der Test in der persönlichen Situation der Patientin notwendig erscheint. Hierzu beraten wir Sie gern. Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber vorab bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme.

Um darüber hinaus andere organische Fehlbildungen des Kindes zu erkennen, raten wir Ihnen ergänzend zu dem Bluttest weiterhin ausdrücklich zu einem zusätzlichen ausführlichen erweiterten Ultraschall des Kindes, möglichst zwischen der 12. und 13. Schwangerschaftswoche. Diese Untersuchung wird nicht von den Krankenkassen übernommen, ist aber nach wie vor eine klare Empfehlung der gynäkologischen Fachgesellschaft, um Erbgut-unabhängige Krankheiten des Kindes ebenfalls frühzeitig feststellen zu können. Diese Ultraschallkontrolle steht Ihnen unverändert als IGeL in unserer Praxis zur Verfügung.

Ihr Praxisteam