10. Juli 2023

Wir verabschieden uns von Frau Stamati

Sehr geehrte Patientinnen,

Frau Stamati hat uns zwar in kleinem Umfang jeweils montags, dafür aber mit sehr viel Engagement in der Patientenversorgung unterstützt. Da sie sich nun als Oberärztin zukünftig voll und ganz der Kliniktätigkeit widmen möchte, haben wir uns zum 30.06.2023 von Frau Stamati verabschiedet und wünschen ihr auf Ihrem weiteren beruflichen Weg von Herzen alles erdenklich Gute.

Frau Wolny und das gesamte Praxisteam

 

Keine Maskenpflicht mehr seit dem 7.4.2023

Sehr geehrte Patientinnen,

viele Corona-Sonderregelungen für die ambulante Versorgung sind bereits in den vergangenen Monaten ausgelaufen, die letzten treten ab dem 7.4.2023 außer Kraft. Damit entfällt auch die Maskenpflicht für Besucher unserer Praxis. Wir begrüßen jedoch aufgrund der engen Räumlichkeiten und teilweise auch längeren Wartezeiten in gemeinsamen Räumen das freiwillige Tragen eines Nasenmundschutzes.

Da unser Wartebereich sehr klein ist, dürfen Begleitpersonen auch weiterhin erst zu den Untersuchungen hinzugerufen werden und müssen solange draußen warten.

Ihr Praxisteam

26. Dezember 2022

Notfall-Sprechstunde zwischen den Feiertagen

Sehr geehrte Patientinnen,

zwischen den Feiertagen stehen wir Ihnen von Dienstag (27.12.22) bis Donnerstag (29.12.22) in den Zeiten von je 8.00 – 12.00 Uhr sowie 15.00 – 18.00 Uhr sowie Freitag (30.12.22) von 8.00 – 12.00 Uhr für dringliche Anliegen und bei akuten Beschwerden in der Hauptstelle in der Elberfelderstraße 49 zur Seite. Die Nebenstelle in Boele ist an diesen Tagen geschlossen.

Bitte melden Sie sich möglichst vorab telefonisch unter 02331/23393 an, um exzessiv lange Wartezeiten durch eine bessere Koordinierungsmöglichkeit der Termine vermeiden zu können.

Wir wünschen Ihnen einen guten und insbesondere gesunden Übergang in das neue Jahr.

 

Ihr Praxisteam

Neuer Impfstoff von BioNTech BA.4-5 verfügbar

Sehr geehrte Patientinnen,

für alle weiteren Corona-Auffrischimpfungen verwenden wir ab jetzt den aktuellsten angepassten Impfstoff von BioNTech BA.4-5 im Rahmen unseres Impfangebotes.

Die bereits aufgeführten STIKO-Empfehlungen (s.u.) haben weiterhin Bestand.

Ihr Praxisteam

FFP2 – Maskenpflicht in Arztpraxen ab 1.10.2022

Sehr geehrte Patientinnen,

bitte beachten Sie, dass laut behördlicher Anordnung ab dem 1.10.2022 in allen Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht besteht. Das Tragen einer medizinischen OP-Maske ist nicht mehr ausreichend.

Ihr Praxisteam

4. September 2022

Neuer angepasster Corona-Impfstoff verfügbar

Sehr geehrte Patientinnen,

 

ab September steht der neue Corona-Impfstoff als angepasste Vakzine von BioNTech/Pfizer und Moderna zur Verfügung. Bei den neuen Impfstoffen handelt es sich um sogenannte bivalente Impfstoffe – eine Kombination aus dem Originalimpfstoff und der an Omikron-Subvarianten BA.1 angepassten Komponente. Sie sind für Personen ab 12 Jahren, die eine Grundimmunisierung erhalten haben, für Auffrischimpfungen zugelassen.

Zum Herbst hin wird auch ein an die Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 angepasstes Vakzin erwartet.

Mit einer empfohlenen Impfung sollte allerdings nicht gewartet werden. Die STIKO empfiehlt die Auffrischimpfung für Menschen über 60 Jahren, Menschen mit geschwächtem Immunsystem und Vorerkrankungen (ab 5 Jahren) sowie das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen frühestens 6 Monate nach der letzten Corona-Impfung beziehungsweise Corona-Infektion (bei Immunschwäche 3 Monate Abstand).

Für unser Impfangebot in unserer Praxis wird zukünftig weiterhin stets nur der aktuellste Impfstoff des Herstellers BioNTech/Pfizer verwendet.

 

Ihr Praxisteam

STIKO empfiehlt weitere Corona-Impfung ab 60 Jahren

Die STIKO empfiehlt nun auch eine weitere Auffrischimpfung für alle Personen ab 60 Jahren.

Nach drei „immunologischen Ereignissen“ soll mit Abstand von 6 Monaten eine Auffrischimpfung erfolgen, vorzugsweise mit einem mRNA-Impfstoff. Als immunologisches Ereignis werden hierbei sowohl eine Covid-19-Impfung als auch eine Covid-Infektion gezählt.

In begründeten Fällen kann der Abstand auf 4 Monate verkürzt werden, bei Personen mit Immunschwäche auf 3 Monate.

Die Empfehlung gilt auch weiterhin für Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen, medizinisches Personal sowie Personen ab 5 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Covid-19-Verläufe haben (z.B. Asthma, Diabetes, Herz-/Kreislauferkrankungen).

Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte) wird es als sinnvoll eingeschätzt noch eine fünfte Impfung nach dem vierten Ereignis (mit Abstand von 6 Monaten) zu verabreichen.

Sobald ein Virus-angepasster Impfstoff zugelassen und in den Praxen verfügbar sein wird, informieren wir Sie über die aktualisierten Empfehlungen.

Ihr Praxisteam

NIPT ab 1.7.2022 in der Regel Kassenleistung

Sehr geehrte Patientinnen,

zum 1.7.2022 wird der Bluttest auf Erbgutstörungen des Kindes, der sogenannte Nicht-Invasive Pränataltest (NIPT), in der Regel zur Krankenkassenleistung.

Der NIPT kann ab etwa der 11. Schwangerschaftswoche per mütterlicher Blutanalyse mit 99%iger Sicherheit ein Down-Syndrom (Trisomie 21) und zusätzlich die Trisomien 18 und 13 des ungeborenen Kindes ausschließen.

Da der NIPT keine Routineuntersuchung ist, übernehmen die Krankenkassen die Laborkosten in der Regel nur dann, wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder der Test in der persönlichen Situation der Patientin notwendig erscheint. Hierzu beraten wir Sie gern. Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber vorab bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme.

Um darüber hinaus andere organische Fehlbildungen des Kindes zu erkennen, raten wir Ihnen ergänzend zu dem Bluttest weiterhin ausdrücklich zu einem zusätzlichen ausführlichen erweiterten Ultraschall des Kindes, möglichst zwischen der 12. und 13. Schwangerschaftswoche. Diese Untersuchung wird nicht von den Krankenkassen übernommen, ist aber nach wie vor eine klare Empfehlung der gynäkologischen Fachgesellschaft, um Erbgut-unabhängige Krankheiten des Kindes ebenfalls frühzeitig feststellen zu können. Diese Ultraschallkontrolle steht Ihnen unverändert als IGeL in unserer Praxis zur Verfügung.

Ihr Praxisteam

Weiterhin keine Begleitpersonen, Ausnahmefälle mit 2G Nachweis!

Sehr geehrte Patientinnen,

 

aufgrund der weiterhin bedenklichen Höchstwerte der Corona-Inzidenzen hat das Land NRW die Verlängerung der bestehenden Maßnahmen für mindestens weitere 2 Wochen beschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Sie in unseren Praxisräumen weiterhin eine medizinische Maske oder bevorzugt FFP2-Maske tragen.

Begleitpersonen sind nicht gestattet. Folgende Ausnahmen für Begleitpersonen sind mit einem 2 G Nachweis möglich (gültiger Genesenen-Status oder vollständiger Impfschutz), der tagesaktuelle Test entfällt ab dem 21.3.2022:

  • Werdende Väter, die ihre schwangere Frau zur Untersuchung begleiten möchten
  • Betreuungspersonen von hilfsbedürftigen Menschen
  • Ein/e Erziehungsberechtige/r bei Minderjährigen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Begleitpersonen weiterhin nicht in unseren Wartebereichen warten dürfen, sondern erst zur Behandlung hinzugerufen werden können.

Bei Änderungen dieser Maßnahmen werden wir Sie hier erneut informieren.

Ihr Praxisteam

14. Februar 2022

Frau Dr. Bülles beendet ihre Tätigkeit, Nachfolgerin wird Frau Ebbinghaus

Sehr geehrte Patientinnen,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Frau Dr. Bülles zum 30.06.2022 ihre Tätigkeit in unserer Praxis beenden wird. Für ihre weitere Zukunft wünschen wir ihr von Herzen alles Gute!

Erfreulicherweise wird ihre Sprechstunde ab dem 1.7.2022 nahtlos von Frau Ebbinghaus übernommen, die Sie bereits jetzt bei regelmäßigen Hospitationen als hoch engagierte und äußerst emphatische, patientenzugewandte Kollegin kennenlernen können.

Wir freuen uns Frau Ebbinghaus ab dem Sommer als festes Mitglied unseres ärztlichen Teams begrüßen zu können!

 

Dr. Yvonne Wolny, Hannah Baumgart, Maike Lüke, Dimitra Theodosiou