FFP2 – Maskenpflicht in Arztpraxen ab 1.10.2022

Sehr geehrte Patientinnen,

bitte beachten Sie, dass laut behördlicher Anordnung ab dem 1.10.2022 in allen Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht besteht. Das Tragen einer medizinischen OP-Maske ist nicht mehr ausreichend.

Ihr Praxisteam